Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Das PA LokalWeb e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Diese gelten für alle Leistungen zwischen der Agentur und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende bzw. anderslautende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2. Die Agentur wird ausschließlich im Verhältnis B2B, somit gegenüber Unternehmen tätig.
1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
2. Leistungsumfang
2.1. Die Agentur bietet zum einen die Erstellung und Betreuung eines Google Unternehmensprofils ihrer Kunden („Google My Business“) und zum anderen Dienstleistungen im Bereich von Google Ads an. Ausdrücklich wird bereits an dieser Stelle festgehalten, dass die Agentur keinen bestimmten Erfolg schuldet.
2.2. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung und räumt das Recht ein, dass die Agentur zur Erbringung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen Informationen, Texte, Bilder und ähnliches von der Website des Kunden entnehmen darf.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Alle Angebote sind bis zur Annahme freibleibend und unverbindlich.
3.2. Der Leistungsumfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Solche Änderungen führen zu einer nachträglichen Anpassung der Preise.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, umfassend mit der Agentur zu kooperieren, sodass die vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Agentur best- und schnellstmöglich erbracht werden können. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Kunden, der Agentur sämtliche notwendigen Unterlagen und Daten auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung zu stellen (insb. Bereitstellung der Administrationsrechte der relevanten Systeme).
4.2. Der Kunde wird der Agentur die notwendigen Unterlagen stets vollständig und fristgerecht auf erste Anforderung durch die Agentur zur Verfügung stellen. Sofern es durch die nicht fristgerechte Übermittlung von Unterlagen zu einem Mehraufwand für die Agentur kommt, hat der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu tragen bzw. zu ersetzen.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen ohne Rücksprache mit der Agentur vorzunehmen, welche in den vereinbarten Leistungsbereich der Agentur fallen.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechter Dritter zu prüfen und erklärt ausdrücklich, dass die übermittelten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und von der Agentur zur Leistungserbringung verwendet werden dürfen. Für den Fall, dass die Agentur von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten in Anspruch genommen wird, erklärt der Kunde ausdrücklich, die Agentur von diesen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten. Die Agentur wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Agentur dem Verfahren bei, so ist die Agentur berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
5. Vergütung
5.1. Die laut Angebot vereinbarte monatliche Vergütung wird dem Kunden von der Agentur monatlich im Vorhinein in Rechnung gestellt. Jede Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Kosten für die Investition in ein Google Ads Werbeguthaben oder sonstige Kosten für derartige Werbemaßnahmen sind vom Kunden direkt an den Rechnungsleger (Google Ireland Limited) zu bezahlen.
5.3. Reisekosten der Agentur werden im angemessenen Umfang nach Vorlage der Belege und Rechnungen gesondert vergütet.
5.4. Verzögerungen, welche sich durch die nicht fristgerechte Beibringung der Unterlagen oder Informationen durch den Kunden ergeben, können von der Agentur im angemessenen Umfang gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.5. Die laut Angebot vereinbarte monatliche Vergütung ist wertgesichert und wird jährlich der Entwicklung dem von der Statistik Austria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex des Jahres 2020 (kurz: VPI 2020) (oder, sofern dieser nicht mehr kundgemacht wird, der an seine Stelle tretende VPI) angepasst (erhöht oder gesenkt). Hierfür wird die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl als Ausgangsbasis genommen. Wertsicherungsanpassungen aufgrund der Veränderung des VPI erfolgen jährlich. Die Vergütung verändert sich entsprechend dem Ausmaß, in dem sich der Index ändert. Jene Indexzahl, auf deren Basis die letzte Wertsicherung erfolgte, dient als Basis für die hierauf folgende Wertsicherungsanpassung. Unterlassene Entgelterhöhungen können bei Erhöhung in den Folgejahren berücksichtigt werden und ist aus der Nichtgeltendmachung ein Verzicht in welcher Form auch immer nicht abzuleiten.
6. Schadenersatz und Gewährleistung
6.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Agentur sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, betragsmäßig mit dem dreifachen monatlichen Rechnungsbetrag begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
6.2. Sämtliche behaupteten Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung zu erfolgen. Danach gilt die Dienstleistung als angenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringung der Dienstleistung.
6.3. Ausdrücklich wird festgehalten, dass Suchmaschinen jederzeit ihren Algorithmus ändern können, weshalb die Agentur keinerlei Haftung für eine diesbezügliche nachteilige Veränderung übernehmen kann.
7. Leistungserbringung durch Dritte
7.1. Die Agentur hat das Recht, die vertraglich vereinbarte Leistung an gleich qualifizierte Subunternehmer (Dritte) weiterzugeben bzw durch diese erbringen zu lassen. In diesem Falle bleibt die Agentur jedoch ausschließlicher Vertragspartner des Kunden.
8. Aufrechnungsverbot
8.1. Eine Aufrechnung mit den Ansprüchen der Agentur mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
9.2. Ausdrücklich wird ein Kündigungsverzicht für 12 Monate ab Angebotsannahme vereinbart. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Angebotsannahme (Kündigungsverzicht) kann der Vertrag von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung zum Ende eines jeden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.
9.3. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, unmöglich wird oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird oder der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens 2 Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde.
9.4. Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vorzeitig kündigt oder die Agentur aufgrund des Verhaltens des Kunden zur vorzeitigen Kündigung veranlasst wird, hat der Kunde die restliche vereinbarte Vergütung zu bezahlen, welche bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung angefallen wäre. Die Anwendbarkeit von § 1168 ABGB erfolgt in diesem Fall ausdrücklich nicht.
10. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
10.1. Die Agentur ist zur Verschwiegenheit über alle ihr bekannten geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden, die ihr im Rahmen des Auftragsverhältnisses anvertraut werden und nicht öffentlich zugänglich sind, wie insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten; insofern ist die Agentur von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber ihrer unter Vertrag stehenden Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden.
10.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auf unbeschränkte Dauer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.3. Die Agentur ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
10.4. Der Kunde hat unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Agentur. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht zuständig.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Stand: 04.05.2024